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Gebäudereinigung

Gebäudereinigung in Ludwigshafen: Leistungen und Auswahl

Eine Gebäudereinigung taugt genau so viel wie das Papier, auf dem steht, was sie tun soll. Der praktische Grund: Sauberkeit ist Ansichtssache, solange niemand sie beschreibt. Ohne festgehaltene Leistung streiten Auftraggeber und Dienstleister über Eindrücke. Mit festgehaltener Leistung reden beide über dieselbe Sache und kommen in wenigen Minuten zu einem Ergebnis.

Unterhaltsreinigung ist etwas anderes als Grundreinigung

Die meisten Missverständnisse beginnen beim Begriff. Die Unterhaltsreinigung ist die laufende Arbeit: kehren, wischen, Staub nehmen, Sanitärbereiche säubern, Abfall entsorgen. Sie hält den Zustand, den es schon gibt. Die Grundreinigung ist der seltene, aufwendige Eingriff: Beläge werden von altem Pflegemittel befreit, Fugen gereinigt, Oberflächen neu aufgebaut und geschützt. Sie stellt einen Zustand her, den es gerade nicht gibt.

Wer eine Grundreinigung braucht und eine Unterhaltsreinigung bestellt, wird dauerhaft unzufrieden sein. Der Dienstleister erfüllt seinen Auftrag, und der Boden sieht trotzdem nicht besser aus, weil der Auftrag das gar nicht vorsah. Umgekehrt zahlt niemand gern jede Woche für einen Aufwand, der einmal im Jahr nötig wäre. Klären Sie deshalb zuerst, in welchem Zustand das Objekt ist und welchen Zustand Sie halten wollen. Daraus ergibt sich, ob am Anfang ein einmaliger Schritt steht und danach die Routine.

Daneben gibt es die Arbeiten, die man gern vergisst und die im Alltag am meisten auffallen: Fensterreinigung, Glasflächen im Eingang, Treppengeländer, Briefkastenanlage, Lichtschalter, Mülltonnenstellplatz. Diese Positionen tauchen selten von allein in einem Angebot auf. Sie müssen hineingeschrieben werden.

Ein Leistungsverzeichnis verhindert den Streit, den sonst jeder führt

Verlangen Sie ein Verzeichnis, das Fläche, Tätigkeit und Takt zusammenbringt. Also nicht Treppenhaus reinigen, sondern: welche Geschosse, welche Flächen, welche Tätigkeit, in welchem Rhythmus. Erst dann können Sie zwei Angebote vergleichen, und erst dann können Sie später sagen, ob etwas fehlt.

Das gehört ins Angebot:

  • Objekt und Flächen, nach Bereichen aufgeschlüsselt
  • Tätigkeiten je Bereich, einzeln benannt
  • Takt: was laufend, was seltener, was einmalig
  • Zeiten, zu denen gereinigt wird
  • Wer Material, Maschinen und Verbrauchsmittel stellt
  • Ansprechpartner und wie Beanstandungen gemeldet werden

Der Punkt mit den Zeiten ist in Ludwigshafen wichtiger als anderswo. Die Stadt ist ein von Industrie geprägter Standort, in vielen Haushalten arbeitet jemand im Schichtdienst. Wer nach der Nachtschicht schläft, während im Treppenhaus die Maschine läuft, wird sich melden. Legen Sie die Zeiten deshalb bewusst fest und stimmen Sie sie mit den Bewohnern ab, statt sie dem Dienstleister zu überlassen. Ein Reinigungsteam kommt gern am Vormittag, weil es dann in der Tour liegt. Ob das zu Ihrem Haus passt, ist eine andere Frage.

Klären Sie außerdem, wer die Verbrauchsmittel bezahlt und wer nachfüllt. Papier und Seife sind kleine Posten, aber sie fallen sofort auf, wenn sie fehlen, und dann steht die Frage im Raum, wer schuld ist. Dasselbe gilt für Wasser und Strom: Der Dienstleister braucht beides, und es sollte einen Anschluss geben, den er ohne Umstände erreicht.

Wer Schlüssel übergibt, sollte vorher die Regeln festlegen

Ein Reinigungsdienst ist im Haus, wenn niemand da ist. Das ist der Sinn der Sache und zugleich der Punkt, den kaum jemand regelt. Halten Sie schriftlich fest, wer Schlüssel bekommt, wie viele es sind, wie sie verwahrt werden und was bei Verlust passiert. Ein seriöser Dienstleister hat dafür ein Verfahren und legt es Ihnen von sich aus vor. Wenn Sie danach fragen müssen und ein Schulterzucken bekommen, ist das die Antwort auf Ihre Auswahlfrage.

Der Verlust eines Schlüssels ist kein kleiner Schaden, wenn er zu einer Schließanlage gehört. Dann steht im Zweifel der Tausch der Anlage im Raum. Klären Sie deshalb vorher, ob und wie der Dienstleister dafür versichert ist. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen, nicht zusagen.

Dazu kommt der Datenschutz. Wer Räume betritt, sieht Unterlagen, Bildschirme, Post und Privates. In Büros und Praxen ist das ein Thema, das geregelt gehört: Verschwiegenheit der eingesetzten Personen, Umgang mit Papier im Abfall, verschlossene Bereiche, die niemand betritt. Halten Sie fest, welche Räume überhaupt gereinigt werden und welche nicht. Und klären Sie, ob dieselben Personen kommen oder ständig wechselnde. Beides ist möglich. Nur sollten Sie wissen, was Sie eingekauft haben, bevor Sie sich darüber ärgern.

Dieselbe Sorgfalt lohnt bei der Frage, wer eigentlich vor der Tür steht. Fragen Sie, ob der Dienstleister mit eigenem Personal arbeitet oder Aufträge weitergibt. Beides ist zulässig, und beides hat Folgen. Wer weitergibt, hat weniger Einfluss darauf, wer bei Ihnen im Haus ist. Lassen Sie sich außerdem bestätigen, dass die eingesetzten Personen ordentlich angemeldet sind. Ein auffällig niedriger Preis muss irgendwo herkommen, und er kommt fast nie vom besseren Reinigungsmittel.

Kurz gefasst

Trennen Sie zuerst Grundreinigung und laufende Reinigung, sonst zahlen Sie für das eine und erwarten das andere. Ein Leistungsverzeichnis mit Fläche, Tätigkeit und Takt macht Angebote vergleichbar und Beschwerden überflüssig. Und regeln Sie Schlüssel, Versicherung und Verschwiegenheit schriftlich, bevor der erste Termin stattfindet.

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